Angemessene Wohnkosten beim Wohngeld

Um einen Anspruch auf Wohngeld zu haben, müssen neben anderen Bedingungen auch die Wohnkosten angemessen sein. Dieser Faktor spielt eine entscheidende Rolle bei der Berechnung der Höhe des beantragten Wohngeldzuschusses. Es ist daher wichtig, eine solide Grundlage zu haben, um sicherzustellen, dass die Wohnkosten angemessen sind und der Anspruch auf Wohngeld gerechtfertigt ist.

Beim Wohngeld spielen verschiedene Faktoren eine Rolle, die die Höhe des Wohngeldes beeinflussen können. Dazu gehören:

  1. Höhe des Einkommens: Je niedriger das Einkommen, desto höher kann das Wohngeld ausfallen.
  2. Größe des Haushalts: Die Anzahl der Personen im Haushalt beeinflusst die Höhe des Wohngeldes.
  3. Höhe der Miete: Die Höhe der Miete oder Belastung für das selbstgenutzte Wohneigentum ist ein wichtiger Faktor bei der Berechnung des Wohngeldes.
  4. Wohnungsgröße: Die Größe der Wohnung oder des Hauses kann ebenfalls die Höhe des Wohngeldes beeinflussen.
  5. Regionale Unterschiede: Die Höhe des Wohngeldes kann auch von der Region abhängen, in der der Antragsteller wohnt.
  6. Alter der Antragsteller: Für ältere Menschen und Familien mit Kindern gibt es unter Umständen höhere Wohngeldbeträge.
  7. Art der Wohnung: Die Art der Wohnung, ob es sich zum Beispiel um eine Sozialwohnung oder eine private Wohnung handelt, kann ebenfalls die Höhe des Wohngeldes beeinflussen.

Diese Faktoren werden bei der Berechnung des Wohngeldes berücksichtigt, um eine angemessene Unterstützung für die Wohnkosten zu gewährleisten.

Welches sind 2023 die Höchstbeträge für Miete und Belastung beim Wohngeld

Die Miet- oder Belastungshöchstbeträge hängen von der Anzahl der Haushaltsmitglieder und der Mietstufe der Stadt oder Gemeinde ab. Diese Regelungen sind im § 12 des WoGG festgelegt. Es ist wichtig, sich an diese Vorgaben zu halten, um finanzielle Schwierigkeiten zu vermeiden.

Höchstbeträge 2023 für die Wohngeld­berechnung

HaushaltsmitgliederMietstufenlaut §23 WoGVinkl. Klimakomponenteinkl Entlastung Heizkosten & Klimakomponente
11347366,2476,6
12392411,2521,6
13438457,2567,6
14491510,2620,6
15540559,2669,6
16591610,2720,6
17651670,2780,6
21420444,8587,4
22474498,8641,4
23530554,8697,4
24595619,8762,4
25654678,8821,4
26716740,8883,4
27788812,8955,4
31501530,6700,8
32564593,6763,8
33631660,6830,8
34708737,6907,8
35778807,6977,8
36853882,61052,80
37937966,61136,80
41584618,4816,2
42659693,4891,2
43736770,4968,2
44825859,41057,20
45909943,41141,20
469951029,401227,20
471095,001129,401327,20
51667706,2931,6
52752791,21016,60
53841880,21105,60
54944983,21208,60
551038,001077,201302,60
561137,001176,201401,60
571251,001290,201515,60
Mehrbetrag für jedes weitere zu berücksichtigende Haushaltsmitglied17983,8111,4
Mehrbetrag für jedes weitere zu berücksichtigende Haushaltsmitglied29094,8122,4
Mehrbetrag für jedes weitere zu berücksichtigende Haushaltsmitglied3102106,8134,4
Mehrbetrag für jedes weitere zu berücksichtigende Haushaltsmitglied4114118,8146,4
Mehrbetrag für jedes weitere zu berücksichtigende Haushaltsmitglied5124128,8156,4
Mehrbetrag für jedes weitere zu berücksichtigende Haushaltsmitglied6143147,8175,4
Mehrbetrag für jedes weitere zu berücksichtigende Haushaltsmitglied7157161,8189,4

Heizkosten-Entlastungsbetrag

Im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030 wurden die förderfähigen Mieten/Belastungen um eine CO2-Komponente erweitert, die seit dem 01.01.2021 in Kraft ist. Dadurch wird ein pauschaler Entlastungsbetrag für Heizkosten gewährt, der die Wohnkosten senkt und gleichzeitig den Klimaschutz fördert. Diese pauschalen Heizkosten fließen in die Berechnung des Wohngeldanspruchs ein und erhöhen somit die Höhe des Wohngeldes. Das Wohngeldsystem ist so gestaltet, dass es mit zunehmendem Einkommen abnimmt und auch die Berücksichtigung der Heizkosten reduziert.

Folgende Tabelle listet alle Komponenten des Heizkosten-Entlastungsbetrages auf. Die Klimakomponente wird zum Gesamtbetrag hinzuaddiert:

Entlastung bei den Heizkosten inkl. Klimakomponente

Anzahl der HaushaltsmitgliederEntlastung bei den Heizkosten auf Grund der CO2-Bepreisungdauerhaften Heiz-kostenkomponenteGesamtbetrag zur Entlastung bei den Heizkosten Als Klimakomponente
zu berücksichtigender Zuschlag zu den
Höchstbeträgen
114,496110,4+19,2
218,6124142,6+24,8
322,2148170,2+29,6
425,8172197,8+34,4
529,4196225,4+39,2
Mehrbetrag für jedes weitere zu berücksichtigende Haushaltsmitglied3,602427,60+4,80