Wohngeld Anspruch

Es gibt seit 2023 mehr Personen, die eine finanzielle Unterstützung vom Staat erhalten. Ab dem 1.1.2023 sind neue Richtlinien bei der Gewährung von Wohngeld in Kraft getreten. In diesem Artikel erfahren Sie, wer Anspruch auf den Zuschuss hat und worauf zu achten ist, wenn man den Antrag stellt. Da die Kosten für Wohnen und Energie stetig ansteigen, bekommen Menschen mit geringem Einkommen seit Januar 2023 einen neuen Wohnkostenzuschuss.

Der Mietzuschuss

Für Personen mit geringem Einkommen besteht die Möglichkeit, eine staatliche Unterstützung zur Begleichung der Miete zu erhalten. Auch Immobilienbesitzer können Förderungen für die Rückzahlung ihrer Kredite erhalten. Derzeit beziehen ungefähr 2 Millionen Haushalte diese Zuschüsse, wobei die Hälfte der Empfänger Rentner sind und etwa 40 Prozent Familienhaushalte ausmachen.

Diese Personen haben Anspruch auf Wohngeld

Personen, die trotz ihrer Arbeit nicht genug Einkommen für ihre Mietkosten haben, haben die Möglichkeit, einen Antrag auf Wohngeld zu stellen. Dies gilt auch für Rentner und Studierende ohne Bafög-Anspruch. Besonders Alleinerziehende sollten sich über ihre Wohngeldberechtigung informieren. Auch Personen, die Arbeitslosengeld I oder Kurzarbeitergeld beziehen, können Wohngeld erhalten. Zukünftig sollen auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Mindestlohn Anspruch auf Mietzuschuss haben.

Ausnahmen zum Wohngeld

Werden schon andere Sozialleistungen bezogen, so kann kein Wohngeld beantragt werden. Somit sind folgende Gruppen ausgeschlossen:

         die Bürgergeld beziehen,

         die die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhalten,

·         Grundleistungen nach dem Asylbewerbergesetz erhalten,

·         oder Ausbildungsförderungshilfen (Schüler-Bafög, Bafög oder Berufsausbildungshilfe) bekommen.

In diesen Sozialleistungen ist das Wohnkosten bereits integriert.

Wohngeld ist Einkommensabhängig

Wenn jemand mit einem geringen Einkommen hohe Mietkosten tragen muss, kann er möglicherweise Wohngeld beantragen. Die Berechtigung dazu hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie dem Einkommen, der Miete, der Haushaltsgröße und dem Wohnort. Die Berechnung ist komplex und variiert je nach Land und Gemeinde. Informationen und Anträge können bei der Wohngeldbehörde der Gemeinde-, Stadt-, Amts- oder Kreisverwaltung eingeholt werden. Die Mieten in Großstädten wie München oder Berlin sind oft höher als in ländlichen Regionen, deshalb werden Kommunen in Mietstufen eingeteilt, die in einer Liste des Bundesbauministeriums einsehbar sind.

So hoch ist das Wohngeld

Zu Beginn des Jahres 2023 hat die Bundesregierung das Wohngeld drastisch angehoben, und zwar auf einen Betrag von ungefähr 370 Euro. Haushalte, die anspruchsberechtigt sind, erhalten seit Januar 2023 statt der bisherigen durchschnittlichen Summe von 177 Euro nun etwa 370 Euro pro Monat – das bedeutet im Durchschnitt eine Steigerung von 190 Euro. Diese Erhöhung ist einzigartig und ausschließlich in Deutschland gültig.

Hier zwei Beispielrechnungen:

  • Ein Rentner mit einer Monatsrente von 1.259 Euro Brutto und einer Kaltmiete von 500 Euro bekommt ca. 252 Euro Wohngeld.
  • Eine vierköpfige Familie in München mit einem Gesamteinkommen von 2.386 Euro brutto, die eine Kaltmiete von 1.000 Euro bezahlt, erhält ca. 804 Euro.

Berechnungsgrundlage ist die Warmmiete

Ab dem 1. Januar 2023 werden die Kosten für Heizung und Warmwasser in die Berechnung der Miete einbezogen. Bislang wurde die Kaltmiete als Basis für die Berechnung herangezogen. Es wird derzeit auch darüber diskutiert, ob Mieterhöhungen aufgrund energetischer Sanierungen berücksichtigt werden sollen.

Zusammenfassung zum Wohngeld Anspruch

Jeder deutsche Staatsbürger, der über ein ausreichendes Einkommen zur Abdeckung seiner Lebenshaltungskosten verfügt (Mindesteinkommen), aber nicht genügend Geld hat, um seine Wohnkosten zu bezahlen, kann Wohngeld beantragen. Dabei ist es egal, ob man Mieter oder Eigentümer ist – beides kann einen Anspruch auf Wohngeld haben.