FAQ zum Wohngeld

Hier bekommen Sie die wichtigsten Fragen zum Wohngeld beantwortet. Ausführliche Informationen finden Sie auch beim zuständigen Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

Fragen und Antworten zum Wohngeld

Was ist Wohngeld und wie wird es beantragt?

Es handelt sich hierbei um eine finanzielle Unterstützung durch den Staat für Personen, deren Einkommen niedrig ist. Damit sollen Mieter dabei helfen, ihre Mietzahlungen leisten zu können und Immobilienbesitzer bei der Rückzahlung von Krediten unterstützt werden. Für Anträge kann man sich an die Wohngeldstelle der zuständigen Kommune wenden.

Wer hat Anspruch auf Wohngeld?

Wohngeld wird an Menschen vergeben, die nicht in der Lage sind, ihre Miete oder die Raten für ein Eigenheim zu bezahlen,
-die zwar arbeiten, aber nicht genug verdienen,
-als Rentner:in oder Bewohner:in eines Alten-Pflegeheims nicht die finanziellen Mittel haben,
-als Student:in keinen Anspruch auf BAfÖG haben oder das BAfÖG als Vollkredit erhalten,
-Arbeitslosengeld I oder Kurzarbeitergeld beziehen.
Falls Sie sich in einer dieser Situationen befinden, sollten Sie einen Antrag stellen.

Wie hoch ist die Einkommensgrenze beim Wohngeld?

Eine allgemeingültige Antwort ist nicht möglich, da der Mietzuschuss von verschiedenen Faktoren abhängt. Berücksichtigt werden unter anderem das Einkommen, die Miete, die Größe des Haushalts und der Wohnort. Um Informationen und Anträge zu erhalten, sollte man sich an die Wohngeldbehörde der Gemeinde-, Stadt-, Amts- oder Kreisverwaltung wenden.

Wer bekommt kein Wohngeld?

Alle Haushalte, die über ausreichend Einkommen verfügen, um den Wohnraum zu finanzieren, erhalten kein Wohngeld. Sofern das Vermögen der Person oder der Haushaltsmitglieder über 60.000 Euro (bei Einzelperson) oder 30.000 Euro (bei weiteren Personen) liegt, kommen auch sie nicht in den Genuss des Wohngeldes. Zusätzlich erhalten Personen, die andere Sozialleistungen wie Bürgergeld, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Grundleistungen nach dem Asylbewerbergesetz oder Ausbildungsförderungshilfen beziehen, ebenfalls kein Wohngeld, da sie bereits Unterkunftskosten erhalten.

Wie viel Wohngeld bekomme ich?

Die Bundesregierung hat beschlossen, das Wohngeld zum 1. Januar 2023 deutlich zu erhöhen. Bislang wurden den Wohngeldempfänger:innen durchschnittlich 177 Euro pro Monat ausgezahlt, doch ab 2023 hat sich dieser Wert auf durchschnittlich 370 Euro erhöht.

Für wie lange wird Wohngeld bewilligt?

Der Zeitraum liegt in der Regel bei 12 Monaten.
In der aktuellen Energiepreiskrise gibt es in Einzelfällen die Möglichkeit auf 24 Monaten zu verlängern.

Welche Unterlagen muss ich dem Wohngeldantrag beifügen?

·         den ausgefüllten Antrag auf Wohngeld: als Mietzuschuss (Mieter:innen) oder als Lastenzuschuss (Eigentümer:innen)
·         Mietbescheinigung, auszufüllen vom Vermieter / der Vermieterin
·         Kopie des Mietvertrags und einer Mietquittung
·         Personalausweis oder Reisepass
·         Meldebestätigung
·         Verdienstbescheinigung, auszufüllen vom Arbeitgeber
·         Einkommensnachweise (Ausbildungs- oder Arbeitsvertrag, Lohnabrechnungen)
Es können noch weitere Unterlagen erforderlich sein, dies hängt von Ihrer individuellen Lebenssituation ab.

Was ist ein vorläufiger Wohngeldbescheid?

Um der steigenden Anzahl von Wohngeldanträgen schnell gerecht zu werden, plant man ab Januar 2023 vermehrt vorläufige Wohngeldbescheide auszustellen. Zunächst wird das Geld ausgezahlt, bevor der Bescheid später erneut geprüft wird. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Bearbeitungsdauer nicht zu lang wird. Um einen vorläufigen Wohngeldbescheid in Nordrhein-Westfalen zu erhalten, müssen neben dem Antrag auch ein Mietvertrag und eine monatliche Verdienstabrechnung vorgelegt werden. Im Frühjahr 2023 werden diese Bescheide erneut geprüft, wodurch es zu Nachzahlungen oder Rückforderungen kommen kann.

Was ist beim Wohngeld ab 2023 mit den Heizkosten?

Bisher wurde Wohngeld ausschließlich für die Kaltmiete gezahlt, doch ab dem 1. Januar 2023 gibt es eine Änderung. Nun wird eine Pauschale pro Quadratmeter Wohnfläche für Heizkosten eingeführt, wobei auch die Größe des Haushalts berücksichtigt wird. Im Ergebnis soll dies im Durchschnitt zu einer Erhöhung des Wohngeldes um 1,20 Euro je Quadratmeter führen.

Gibt es Wohngeld für Rentner?

Neben der Altersrente spielen die Größe der Wohnfläche und die Mietpreise in der Umgebung eine wichtige Rolle. Auch Personen, die in einem Seniorenheim oder einer Pflegeeinrichtung wohnen, können in der Regel einen Mietzuschuss beantragen. Dieser ist individuell und abhängig von verschiedenen Faktoren.

Können Studierende und Azubis Wohngeldbeantragen?

Ja, Studenten und Auszubildende können Wohngeld beantragen. Voraussetzung ist, dass die Person keinen Anspruch auf BAföG hat.