Antrag auf Wohngeld – Wohngeldantrag

Wohngeld ist eine finanzielle Unterstützung für Menschen, die nicht genug Geld haben, um Miete und andere Kosten zu bezahlen. Damit soll verhindert werden, dass sie in Armut leben müssen. Bei der Antragsstellung kann es allerdings etwas kompliziert sein – hier erfährst du, worauf du bei dem Wohngeldantrag achten solltest!

Wie beantrage ich das Wohngeld?

Der sicherste Weg ist immer noch den Antrag bei der zuständigen Wohngeldstelle deiner Kommune zu stellen. Ein persönliches Erscheinen hilft dabei schnell überprüfen zu lassen, ob alle Unterlagen vorhanden sind. In Zukunft kann der Antrag auch online gestellt werden. Bund, Länder und Kommunen arbeiten daran.

Wo stelle ich den Wohngeld-Antrag?

Wenn du Anspruch auf Wohngeld hast, kannst du diesen Antrag in einer Wohngeldbehörde stellen. Dies ist die zuständige Wohngeldstelle deiner Kommune.

Erforderliche Unterlagen und Nachweise

    Folgende Unterlagen müssen zur Beantragung von Wohngeld vorhanden sein:

    • der ausgefüllte Antrag auf Wohngeld (Mietzuschuss (Mieter) oder Lastenzuschuss (Eigentümer))
    • Personalausweis oder Reisepass
    • Meldebescheinigung
    • Mietvertrag
    • Bescheinigung über Größe und Baujahr des Wohnraums
    • Einkommensnachweise (Ausbildungs- oder Arbeitsvertrag, Lohnabrechnungen)

    Unter Umständen können weitere Unterlagen erforderlich sein:

    • Einkommenssteuerbescheid
    • Vermögens- und Kapitalaufstellung
    • Kontoauszüge
    • Unterhaltszahlungen geleistet oder bekommen
    • BAföG-Bescheid
    • Pflegegeldnachweis
    • Schwerbehindertenausweis
    • Kindergeldbescheid, Elterngeld, usw.
    • Bescheid über Arbeitslosengeld
    • Bescheid über Kurzarbeitergeld
    • Rentenbescheide
    • Schul- oder Studienbescheinigung
    • Versicherungspämien
    • Bausparverträge
    • Darlehnsverträge

    Wohngeld online beantragen – Geht das?

    In einigen Bundesländern ist es seit Anfang 2023 möglich den Antrag auf Wohngeld online zu stellen. In Nordrhein-Westfalen z. B. ist dies an den Onlinerechner der Landesregierung gekoppelt.

    Wie lang ist die Bearbeitungsdauer eines Wohngeldantrages?

    Die Bearbeitungszeit des Wohngeldantrags variiert von Behörde zu Behörde. Es wird erwartet, dass innerhalb eines angemessenen Zeitraums über den Antrag entschieden und ein schriftlicher Bewilligungsbescheid erteilt wird. Meist dauert es zwischen drei und sechs Wochen für einen Erstantrag, Wiederholungsanträge werden normalerweise schneller bearbeitet. Mit der Einführung des neuen Wohngelds im Jahr 2023 wird jedoch mit einer verlängerten Bearbeitungsdauer gerechnet.

    Kann der Wohngeldantrag rückwirkend gestellt werden?

    Ein Wohngeldantrag kann nur in Ausnahmefällen rückwirkend gestellt werden. Dies ist unter Umständen möglich, wenn sich die Miete um mehr als 15 Prozent erhöht.

    Weiterbewilligung nach Ablauf des Wohngeldantrags

    Zur Weiterbewilligung von Wohngeld muss ein neuer vollständiger Antrag ausgefüllt werden. Auch die meisten benötigten Unterlagen müssen erneut eingereicht werden.

    Wohngeld Erhöhung beantragen

    Das Gesamteinkommen hat sich verringert, die Mietbelastung oder die Anzahl der Haushaltmitglieder hat sich erhöht? Dann kann ein neuer Wohngeldantrag auf Wohngelderhöhung gestellt werden.

    Zusammenfassung zum Wohngeldantrag

    Zum stellen eines Wohngeldantrages sind die wichtigsten Unterlagen das Antragsformular, der Mietvertrag der Personalausweis, die Meldebescheinigung und der Einkommensnachweis. Die Bearbeitungsdauer liegt in der Regel zwischen 3 und 5 Wochen. Dies ist jedoch von Kommune zu Kommune unterschiedlich. In den Großstädten dauert es meistens länger. Eine pauschale Einkommensgrenze zum Erhalt von Wohngeld gibt es nicht. Diese richtet sich an Anzahl der Mitbewohner, Wohnungsgröße und die Mietstufe der Gemeinde. Der Wohngeldanspruch bestimmt sich vor allem nach dem anrechenbaren Gesamteinkommen (absolute Einkommensgrenze zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen ab 1. Januar 2023 für Alleinstehende 1.516 Euro, für einen 4-Personen-Haushalt 3.434 Euro monatlich).