Wohngeld 2023: Wieviel Einkommen darf man haben?

Seit dem 1. Januar 2023 ist das verbesserte “Wohngeld Plus” mit signifikant erhöhten Förderungen in Kraft. Gleichzeitig hat sich auch die Anzahl der berechtigten Personenkreise vergrößert. Dortmund – Das aktualisierte Wohngeld zielt darauf ab, Menschen mit niedrigem Einkommen noch intensiver zu unterstützen. Diese Neuerung ist ein Bestandteil der Entlastungsmaßnahmen der Bundesregierung. Ab 2023 fällt die finanzielle Hilfe nicht nur umfangreicher aus, sondern kommt auch einer größeren Anzahl von Personen zugute als bisher. Der Hintergrund dafür: Die Einkommensgrenzen wurden heraufgesetzt.

Wohngeld: Der Anspruch hängt vom Haushaltseinkommen ab

Das Wohngeld wird individuell berechnet und es gibt keine allgemein gültige Einkommensgrenze, dass das Haushaltseinkommen ausschlaggebend für einen Anspruch ist. Das Haushaltseinkommen umfasst alle positiven steuerpflichtigen Einkünfte gemäß §2 Einkommenssteuergesetz aller zum Haushalt gehörenden Personen sowie bestimmte steuerfreie Einkünfte wie Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld oder Unterhalt. Kindergeld wird nicht angerechnet. Beim Wohngeld-Antrag wird das Bruttoeinkommen des Haushalts angegeben, das um Werbungskosten und eventuelle Betriebskosten gemindert wird. Es gibt Freibeträge von 10 % bis 30 %, je nachdem, ob nur Einkommenssteuer gezahlt wird oder auch Pflichtbeträge zur Rentenversicherung, Kranken- oder Pflegeversicherung geleistet werden.

Welche Faktoren fließen beim Wohngeldantrag mit ein

Die Gewährung von Wohngeld und dessen Höhe basieren auf verschiedenen Aspekten. Für die persönliche Ermittlung des Wohngeldbetrages spielen neben dem Einkommen auch folgende Faktoren eine entscheidende Rolle: – die Mitgliederzahl im Haushalt, – das Ausmaß der monatlichen Miet- oder Belastungskosten – und die für die betreffende Stadt geltende Mietstufe.

Bis zu welchem Einkommen erhält man Wohngeld

Die Einkommensgrenzen variieren in Abhängigkeit von der Größe des Haushalts und den jeweiligen Mietstufen. Dabei ergeben sich unterschiedliche Einkommensschwellen, die überzeugend und deutlich dargelegt werden.

Einkommensgrenzen – Mietstufen

Anzahl PersonenMietstufe 1Mietstufe 2Mietstufe 3Mietstufe 4Mietstufe 5Mietstufe 6
1-Personen-Haushalt1.372,001.405,001.435,001.466,001.492,001.516,00
2-Personen-Haushalt1.854,001.896,001.936,001.976,002.009,002.041,00
3-Personen-Haushalt2.328,002.376,002.422,002.470,002.508,002.545,00
4-Personen-Haushalt3.147,003.212,003.271,003.333,003.385,003.434,00
5-Personen-Haushalt3.615,003.684,003.750,003.818,003.874,003.927,00
Verhältnis der Einkommensgrenzen zu den Mietstufen und Personen im Haushalt

Es ist wichtig zu beachten, dass die Übersicht bereits die pauschalen Abzüge berücksichtigt hat. Das bedeutet, dass die Einkommensgrenze für einen 2-Personen-Haushalt in Mietstufe 2 bei einem monatlichen Brutto-Einkommen von 2.060 Euro liegt, bevor ein pauschaler Abzug von 10 % oder bei einem Brutto-Einkommen von 2.648 Euro vor einem pauschalen Abzug von 30 % erfolgt.

Welche Wohngeld Mietstufe habe ich?

Die Höhe des Wohngeldes, das gewährt wird, ist demnach auch von den Mietstufen abhängig, das heißt, vom Wohnort des Antragstellers. Mietstufen geben Aufschluss über die Miethöhe und sind in die Kategorien I (niedrigste Mietstufe) bis VII (höchste Mietstufe) unterteilt, wie die Webseite wohngeld.org erläutert. Anders ausgedrückt: Personen, die in einer Stadt mit einer höheren Mietstufe leben, dürfen über ein größeres Einkommen verfügen, um weiterhin Wohngeld beziehen zu können. Zum Beispiel beträgt die Einkommensgrenze für einen 2-Personen-Haushalt in Dortmund (Mietstufe 3) 1936 Euro, während sie in der kostspieligeren Landeshauptstadt von NRW Düsseldorf (Mietstufe 6) bei 2041 Euro liegt.

Mindesteinkommen muss nachgewiesen werden

Es ist von großer Bedeutung zu beachten, dass für den Wohngeldbezug nicht nur Einkommensgrenzen maßgeblich sind. Ein weiterer wichtiger Faktor ist das Mindesteinkommen, welches nachgewiesen werden muss. Dieses muss ausreichend sein, um die Lebenshaltungskosten zu decken, wie es auf wohngeld.org ausführlich erläutert wird. Die Höhe des Mindesteinkommens hängt unter anderem von dem jeweiligen Regelbedarf ab und somit haben auch Personen, die Bürgergeld oder Sozialhilfe beziehen, keinen Anspruch auf Wohngeld.

Bekommen Berechtigte mehr Geld?

Seit Januar hat sich das monatliche Wohngeld mehr als verdoppelt und beträgt nun im Durchschnitt 370 Euro, im Vergleich zu den bisherigen 180 Euro. Zusätzlich gibt es nun eine permanente Heizkosten- und Klimakomponente, die als Pauschalen ausgelegt sind. Aufgrund der höheren Einkommensgrenzen haben sich die Berechtigten von 600.000 auf rund 2 Millionen erhöht. Diese Antragsflut stellt eine Herausforderung für die Kommunen und Städte dar, wodurch Antragsteller auf die Erhöhung warten müssen. Die Summen werden jedoch bis zum Monat der Antragsstellung nachgezahlt.

Zusammenfassung

Das Wohngeld ist eine finanzielle Hilfe für Menschen mit niedrigem Einkommen. Ab 2023 fällt die finanzielle Hilfe nicht nur umfangreicher aus, sondern kommt auch einer größeren Anzahl von Personen zugute als bisher. Der Hintergrund dafür: Die Einkommensgrenzen wurden heraufgesetzt. Das Wohngeld wird individuell berechnet und es gibt keine allgemein gültige Einkommensgrenze, dass das Haushaltseinkommen ausschlaggebend für einen Anspruch ist. Das Haushaltseinkommen umfasst alle positiven steuerpflichtigen Einkünfte gemäß $2 Einkommenssteuergesetz aller zum Haushalt gehörenden Personen sowie bestimmte steuerfreie Einkünfte wie Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld oder Unterhalt. Kindergeld wird nicht angerechnet. Beim Wohngeld-Antrag wird das Bruttoeinkommen des Haushalts angegeben, das um Werbungskosten und eventuelle Betriebskosten gemindert wird. Es gibt Freibeträge von 10 % bis 30 %, je nachdem, ob nur Einkommenssteuer gezahlt wird oder auch Pflichtbeträge zur Rentenversicherung, Kranken- oder Pflegeversicherung geleistet werden.